Räubertreff

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 Betreff des Beitrags: Verständnis Frage
BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 00:50 
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Registriert: Mi 23. Mär 2011, 14:38
Beiträge: 296
Wohnort: Kirchdorf an der Amper
Aus aktuellem Anlass habe ich mich neuerdings mit der in Deutschland gängigen Rechtslage zum Thema "Zurücksetzen" sehr detailliert beschäftigt. (richtig detailliert) Keine Angst... bitte nicht das C&R-Thema :!: Ich kann mittlerweile zwar sämtliche Paragrafen rauf und runter reden und weiß eigentlich alle rechtlichen Urteile dazu, finde aber keine Textstelle zum Thema "Köderfischfang". Weiß jemand ob es eine Gesetzeszeile gibt die den Fang von Köfis erlaubt oder verbietet? (bitte nicht vom hören sagen) Ihr würdet mir wirklich helfen, da ich damit viel moralisches Geschwafel widerlegen könnte!

Grüße vom Triple-Vize

Pewo


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnis Frage
BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 06:38 
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Registriert: Mo 21. Mai 2012, 12:27
Beiträge: 85
Evtl. mal bei dem http://www.agsb-nrw.de/ Angler & Gewässerschutzbund NRW oder http://www.anglerverband.com nachfragen?

Ich könnte mir schon vorstellen, dass die auf Anfrage einen Auszug aus einer Bestimmung/Gesetzestext einem zukommen lassen, in dem dieser Fall
genau geregelt ist.
Vom Verständnis her, würde ich sagen, dass selbstverständlich alle Fische mit Mindestmaß eh rausfallen für den Köderfischgebrauch. Wieviele man
fangen darf, wie, wann und wo ist in diesem Land garantiert schriftlich niedergeschrieben. Dafür liebe ich doch unsere Bundesrepublik :D

_________________
Gruß Malte

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- Am Möhnesee zu Hause! -
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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnis Frage
BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 17:06 
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Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Hey Pewo,
ich befürchte, NRW-Regelungen helfen Dir gar nicht weiter, da Fischereirecht Länderrecht ist und Du in Bayern forschen musst! Mir ist allerdings nicht bekannt, dass es gesetzliche Regelungen gibt, außer der NRW-Regelung, dass Köfis nur aus dem Gewässer stammen dürfen, in dem die Köfis dann auch genutzt werden sollen.
Denkbar wäre auch die Beachtung von Schonmassen, sofern nicht ausdrücklich der Fang von Köderfischen freigegeben ist. Gibt es diese Masse nicht, dürfte auch der Fang frei sein. Hier sind die schriftlichen Vereinsstatuten sehr maßgebend, die bestehende Gesetze noch weiter einschränken könnten. Die Gesetze sind quasi eine grobe Regelung, die noch durch Vereinsstatuten weiter eingeschränkt werden kann. Lockern darf man das gesetzlich Geregelte allerdings nicht! :idea:

_________________
Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnis Frage
BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 19:21 
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Registriert: Mo 6. Sep 2010, 19:09
Beiträge: 276
Uli Beyer hat geschrieben:
Hey Pewo,
ich befürchte, NRW-Regelungen helfen Dir gar nicht weiter, da Fischereirecht Länderrecht ist und Du in Bayern forschen musst! Mir ist allerdings nicht bekannt, dass es gesetzliche Regelungen gibt, außer der NRW-Regelung, dass Köfis nur aus dem Gewässer stammen dürfen, in dem die Köfis dann auch genutzt werden sollen.
Denkbar wäre auch die Beachtung von Schonmassen, sofern nicht ausdrücklich der Fang von Köderfischen freigegeben ist. Gibt es diese Masse nicht, dürfte auch der Fang frei sein. Hier sind die schriftlichen Vereinsstatuten sehr maßgebend, die bestehende Gesetze noch weiter einschränken könnten. Die Gesetze sind quasi eine grobe Regelung, die noch durch Vereinsstatuten weiter eingeschränkt werden kann. Lockern darf man das gesetzlich Geregelte allerdings nicht! :idea:


Hier hat letztes Jahr die Fischereifachberatung in Bayern über die Kreisverwaltungsbehörden grundsätzlich einen Riegel vorgeschoben.
Der Verein darf von keiner gesetzlichen Vorgabe weder nach oben noch nach unten mehr abweichen. Jegliche Änderungen bedürfen der Stellungnahme des Fischereifachberaters und Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde.
Zum Köderfischfang gibt es keine gesetzliche Regelung.

_________________
Predator fishing, nothing else.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnis Frage
BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 22:06 
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Registriert: Mi 23. Mär 2011, 14:38
Beiträge: 296
Wohnort: Kirchdorf an der Amper
Danke für die Infos. Habe eine Anfrage an den LFV Bayern mit Bitte um Stellungnahme gesandt.

Jaja es ist schon schockierend wie viel Halbwissen, Blödsinn und Idiotie rund um das Thema Behandlung gefangener Fische im Umlauf ist. Echt brutal und die Leute sind teilweise sogar Staatsanwälte...naja aber lassen wir das, sobald die Infos vom LFV da sind kann ich ja nochmal was posten wenn´s interessant ist.

Grüße aus Bayern

Pewo

:) :) :) :) :) :) :) :shock: :) :) :)
Finde Özil!


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 Betreff des Beitrags: Re: Verständnis Frage
BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 22:45 
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Registriert: Mo 18. Jul 2011, 17:41
Beiträge: 93
Wohnort: Stockum - Möhnesee
Hallo Pewo,

also ich habe mal in meinem Fischereiprüfungsbuch "Arbeitsbuch Fischer-Prüfung" (ISBN 978-3-7843-3036-5) aus NRW (!) nachgeschlagen.
Da heisst es auf Seite 160 (Gesetzeskunde), Zitat " ... Um zu vermeiden, dass mit dem Köder Fischkrankheiten in das Gewässer eingeschleppt werden, sollen Köderfische aus dem Gewässersystem stammen, das beangelt wird. ..."
Das Buch ist 2 Jahre alt, also noch kein alter Schinken ;)

Gruß
Torsten


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