| Räubertreff http://forum.uli-beyer.com/ |
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| Verständnis Frage http://forum.uli-beyer.com/viewtopic.php?f=10&t=1814 |
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| Autor: | pewo78 [ Do 21. Jun 2012, 00:50 ] |
| Betreff des Beitrags: | Verständnis Frage |
Aus aktuellem Anlass habe ich mich neuerdings mit der in Deutschland gängigen Rechtslage zum Thema "Zurücksetzen" sehr detailliert beschäftigt. (richtig detailliert) Keine Angst... bitte nicht das C&R-Thema Grüße vom Triple-Vize Pewo |
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| Autor: | Katzenangler [ Do 21. Jun 2012, 06:38 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Verständnis Frage |
Evtl. mal bei dem http://www.agsb-nrw.de/ Angler & Gewässerschutzbund NRW oder http://www.anglerverband.com nachfragen? Ich könnte mir schon vorstellen, dass die auf Anfrage einen Auszug aus einer Bestimmung/Gesetzestext einem zukommen lassen, in dem dieser Fall genau geregelt ist. Vom Verständnis her, würde ich sagen, dass selbstverständlich alle Fische mit Mindestmaß eh rausfallen für den Köderfischgebrauch. Wieviele man fangen darf, wie, wann und wo ist in diesem Land garantiert schriftlich niedergeschrieben. Dafür liebe ich doch unsere Bundesrepublik |
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| Autor: | Uli Beyer [ Do 21. Jun 2012, 17:06 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Verständnis Frage |
Hey Pewo, ich befürchte, NRW-Regelungen helfen Dir gar nicht weiter, da Fischereirecht Länderrecht ist und Du in Bayern forschen musst! Mir ist allerdings nicht bekannt, dass es gesetzliche Regelungen gibt, außer der NRW-Regelung, dass Köfis nur aus dem Gewässer stammen dürfen, in dem die Köfis dann auch genutzt werden sollen. Denkbar wäre auch die Beachtung von Schonmassen, sofern nicht ausdrücklich der Fang von Köderfischen freigegeben ist. Gibt es diese Masse nicht, dürfte auch der Fang frei sein. Hier sind die schriftlichen Vereinsstatuten sehr maßgebend, die bestehende Gesetze noch weiter einschränken könnten. Die Gesetze sind quasi eine grobe Regelung, die noch durch Vereinsstatuten weiter eingeschränkt werden kann. Lockern darf man das gesetzlich Geregelte allerdings nicht! |
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| Autor: | Holgi [ Do 21. Jun 2012, 19:21 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Verständnis Frage |
Uli Beyer hat geschrieben: Hey Pewo, ich befürchte, NRW-Regelungen helfen Dir gar nicht weiter, da Fischereirecht Länderrecht ist und Du in Bayern forschen musst! Mir ist allerdings nicht bekannt, dass es gesetzliche Regelungen gibt, außer der NRW-Regelung, dass Köfis nur aus dem Gewässer stammen dürfen, in dem die Köfis dann auch genutzt werden sollen. Denkbar wäre auch die Beachtung von Schonmassen, sofern nicht ausdrücklich der Fang von Köderfischen freigegeben ist. Gibt es diese Masse nicht, dürfte auch der Fang frei sein. Hier sind die schriftlichen Vereinsstatuten sehr maßgebend, die bestehende Gesetze noch weiter einschränken könnten. Die Gesetze sind quasi eine grobe Regelung, die noch durch Vereinsstatuten weiter eingeschränkt werden kann. Lockern darf man das gesetzlich Geregelte allerdings nicht! Hier hat letztes Jahr die Fischereifachberatung in Bayern über die Kreisverwaltungsbehörden grundsätzlich einen Riegel vorgeschoben. Der Verein darf von keiner gesetzlichen Vorgabe weder nach oben noch nach unten mehr abweichen. Jegliche Änderungen bedürfen der Stellungnahme des Fischereifachberaters und Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde. Zum Köderfischfang gibt es keine gesetzliche Regelung. |
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| Autor: | pewo78 [ Do 21. Jun 2012, 22:06 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Verständnis Frage |
Danke für die Infos. Habe eine Anfrage an den LFV Bayern mit Bitte um Stellungnahme gesandt. Jaja es ist schon schockierend wie viel Halbwissen, Blödsinn und Idiotie rund um das Thema Behandlung gefangener Fische im Umlauf ist. Echt brutal und die Leute sind teilweise sogar Staatsanwälte...naja aber lassen wir das, sobald die Infos vom LFV da sind kann ich ja nochmal was posten wenn´s interessant ist. Grüße aus Bayern Pewo Finde Özil! |
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| Autor: | Dreamy [ Do 21. Jun 2012, 22:45 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Verständnis Frage |
Hallo Pewo, also ich habe mal in meinem Fischereiprüfungsbuch "Arbeitsbuch Fischer-Prüfung" (ISBN 978-3-7843-3036-5) aus NRW (!) nachgeschlagen. Da heisst es auf Seite 160 (Gesetzeskunde), Zitat " ... Um zu vermeiden, dass mit dem Köder Fischkrankheiten in das Gewässer eingeschleppt werden, sollen Köderfische aus dem Gewässersystem stammen, das beangelt wird. ..." Das Buch ist 2 Jahre alt, also noch kein alter Schinken Gruß Torsten |
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