Räubertreff

Herzlich willkommen in Uli Beyers Angelforum
Aktuelle Zeit: Fr 26. Apr 2024, 00:17

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 7 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Catch und Relais
BeitragVerfasst: Mo 27. Okt 2014, 20:35 
Offline

Registriert: Mi 26. Jan 2011, 11:04
Beiträge: 428
Hallo,
ich höre immer wieder das man catch und Relais ausüben kann da es Gesetzeslücken oder ähnliches gibt.

Leider zählt ja nur immer das was schwarz auf weiß geschrieben ist und ich kann leider nichts gescbriebenes darüber finden, außer von anderen Anglern geschriebene sachen wie sie die Gesetze interpretieren um für catch und Relais zu argumentieren.

Weis von euch jemand wo man so etwas findet um es z.B. mal jemanden vorzulegen damit nicht immer wieder mit anderen Vereinsmitgliedern oder anderen Leuten diese ewigen Diskussionen führen muss..?

Gruß Manuel


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Catch und Relais
BeitragVerfasst: Di 28. Okt 2014, 09:07 
Offline

Registriert: Mi 27. Nov 2013, 16:51
Beiträge: 133
1. Meinst du sicherlich Catch & Release oder ;-)

2. Finde ich gerade bei diesem Foren es so schön, dass es eben keine C&R Debatte gibt.

Nachlesen wirst du es in Deutschland nicht großartig können, da es offiziell verboten ist.

_________________
Viele Grüße Olli


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Catch und Relais
BeitragVerfasst: Di 28. Okt 2014, 19:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 27. Jun 2011, 20:38
Beiträge: 395
Wohnort: Neheim
Code:
Nach § 1 Tierschutzgesetz darf in Deutschland niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schäden, Leiden oder Schmerzen zufügen. Daher wird „Catch und Release“ auch mit Geldstrafen geahndet – weil der Fisch nicht gegessen wird, sondern es nur um den Spaß am Angeln geht.


Code:
Das Fischereigesetz schreibt vor, dass jeder "ZUM VERZEHR VORGESEHENER FISCH; FISCHWAIDGERECHT GETÖTET WERDEN SOLL".


Wie du siehst, beide Gesetze blockieren sich!

-Ich denke einfach, dass jeder für sich wissen sollte, ob er Catch & Release betreibt.
Den ein oder anderen SPEISEFISCH kann man schonmal mitnehmen.

_________________
“Fish recognize a bad leader.”
http://www.stronghooks.de


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Catch und Relais
BeitragVerfasst: Di 28. Okt 2014, 20:43 
Offline

Registriert: Mi 26. Jan 2011, 11:04
Beiträge: 428
Das es jeder für sich selbst entscheiden muss oder kann ist mir schon klar, aber wie kann ich mich rechtfertigen wenn mal jemand mir das als Vorwurf macht oder auf irgend eine Art und Weise einen schritt weiter geht wenn ich nichts belegen kann!? :?

In unserem Verein pocht der Vorstand teilweise auf das Gesetz das ich einen masigen Fisch nicht zurück setzen darf und wenn ich/wir uns dagegen wehren wollen heißt es immer wieder das es nirgendwo steht...

Deshalb bin ich auf der Suche nach etwas schriftlichem wie z.B. ein Gerichtsurteil oder irgen ein Paragraph oder sonst etwas.

Gruß
Manuel


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Catch und Relais
BeitragVerfasst: Mi 19. Nov 2014, 11:09 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Manuel,
die Gesetzeslage ist insofern eindeutig, als dass man nur dann zum Angeln gehen darf, wenn man "Nahrungserwerb" betreiben will. Ohne diese Intention ist angeln tatsächlich nicht zulässig. ABER: Richtig ist auch, dass wir verantwortungsvoll mit einem Fisch umgehen müssen und es ist keinesfalls der Schluss zu ziehen, dass jeder maßige Fisch unbedingt zu töten ist. Das ist Quatsch! Wenn ich einen Fisch "zufällig" fange, den ich gar nicht fangen wollte und gar nicht selbst verwerten kann, dann darf ich den selbstverständlich auch wieder releasen. Auch Laichfische, die vielleicht aufgrund biologischer Umstände nicht in der Schonzeit, sondern außerhalb erheblich "schwanger" sind, können ein guter Grund für ein Releasen sein. Einzelfische, die von einem Angler aus "gutem Grunde" (was gute Gründe sind, entscheiden RICHTER, nicht die Angler!) released werden, führen selten oder gar nicht zu Verurteilungen. ABER ACHTUNG: Es schon dann sehr gefährlich und sicherlich strafbar, wenn so ein "Zufallsfang" vom Angler fotografiert und dann released wird! Nur wenn ein unerwünschter Fang sofort und ohne derartige, aus gesetzlicher Sicht "unnötige Misshandlung" des Fotografierens released wird, könnte ein Angler beim Releasen straffrei bleiben. Auch sehr wichtig in diesem Zusammenhang: Wenn ich als Angler bemerke, dass meine Fangmethode und mein Fangplatz wiederholt Fänge bringen, die ich gar nicht haben möchte, muss ich das Angeln mit dieser Methode und an diesem Platz einstellen und einen neuen Fangplatz aufsuchen! Der Angler selbst hat hier große Verantwortung und steht immer mit einem Bein vor Gericht, wenn er einen Fisch zurück setzt, der nicht durch Schonmaße + Schonzeiten geschont ist. "Schützenswerte Fische" sind vom Pächter bzw. Gewässerbesitzer durch entsprechende Regularien (Schonmaße, Schonzeiten sind völlig frei festzulegen!) zu bestimmen. Die Entscheidungs- und Argumentationsspielräume des Anglers selbst sind eng begrenzt.
Diese Hinweise hier sind eine Essenz aus einem Fischereitag in Schwerin, der C&R als Thema hatte. Hier wurden die Möglichkeiten und Grenzen des C&R deutlich aufgezeigt. Unterm Strich hart gegen Angler und C&R, aber auch mit Chancen!
In dem Moment, wo in der Angelei der Nahrungserwerb nicht mehr der alleinige "vernünftige Grund" ist, kippt das Ganze. Das haben einige Verbandsfunktionäre ebenso erkannt wie die Gegner des Angelns. Ein Kampf auf des Messers Schneide, denn die Angelgegner (politisch wohl vor allem die grüne Partei!) testen bereits aus, was dahinter steckt. Hier in NRW gab es vor einiger Zeit erstmals den Versuch des "Verbraucherschutzministeriums", das Angeln zu verbieten, indem man erklärte, die Fische in dem Gewässer seien "nicht genießbar". Eine gut besuchte Demo verhinderte wohl Schlimmeres, aber es gibt wegen dieser Argumentationen sehr große Gefahren für die Angelei in NRW und überall, wo "Grün" mitregiert ... ;)

_________________
Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Catch und Relais
BeitragVerfasst: Mi 19. Nov 2014, 11:12 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Uli Beyer hat geschrieben:
Manuel,
die Gesetzeslage ist insofern eindeutig, als dass man nur dann zum Angeln gehen darf, wenn man "Nahrungserwerb" betreiben will. Ohne diese Intention ist angeln tatsächlich nicht zulässig. ABER: Richtig ist auch, dass wir verantwortungsvoll mit einem Fisch umgehen müssen und es ist keinesfalls der Schluss zu ziehen, dass jeder maßige Fisch unbedingt zu töten ist. Das ist Quatsch! Wenn ich einen Fisch "zufällig" fange, den ich gar nicht fangen wollte und gar nicht selbst verwerten kann, dann darf ich den selbstverständlich auch wieder releasen. Auch Laichfische, die vielleicht aufgrund biologischer Umstände nicht in der Schonzeit, sondern außerhalb erheblich "schwanger" sind, können ein guter Grund für ein Releasen sein. "Zu groß und nicht verwertbar" KÖNNTE auch ein sinnvoller Grund für´s Releasen sein, aber wenn ich einen dicken Wels am Welsgerät fange und den dann mit entsprechender Argumentation release, ist das Eis dünn. Ich hoffe, Ihr versteht, dass es immer eine Gratwanderung für den Releaser ist. Einzelfische, die von einem Angler aus "gutem Grunde" (was gute Gründe sind, entscheiden RICHTER, nicht die Angler!) released werden, führen selten oder gar nicht zu Verurteilungen. ABER ACHTUNG: Es wird schon dann sehr gefährlich und sicherlich strafbar, wenn so ein "Zufallsfang" vom Angler fotografiert und dann released wird! Nur wenn ein unerwünschter Fang sofort und ohne derartige, aus gesetzlicher Sicht "unnötige Misshandlung" des Fotografierens released wird, könnte ein Angler beim Releasen straffrei bleiben. Auch sehr wichtig in diesem Zusammenhang: Wenn ich als Angler bemerke, dass meine Fangmethode und mein Fangplatz wiederholt Fänge bringen, die ich gar nicht haben möchte, muss ich das Angeln mit dieser Methode und an diesem Platz einstellen und einen neuen Fangplatz aufsuchen! Der Angler selbst hat hier große Verantwortung und steht immer mit einem Bein vor Gericht, wenn er einen Fisch zurück setzt, der nicht durch Schonmaße + Schonzeiten geschont ist. "Schützenswerte Fische" sind vom Pächter bzw. Gewässerbesitzer durch entsprechende Regularien (Schonmaße, Schonzeiten sind völlig frei festzulegen!) zu bestimmen. Die Entscheidungs- und Argumentationsspielräume des Anglers selbst sind eng begrenzt.
Diese Hinweise hier sind eine Essenz aus einem Fischereitag in Schwerin, der C&R als Thema hatte. Hier wurden die Möglichkeiten und Grenzen des C&R deutlich aufgezeigt. Unterm Strich hart gegen Angler und C&R, aber auch mit Chancen!
In dem Moment, wo in der Angelei der Nahrungserwerb nicht mehr der alleinige "vernünftige Grund" ist, kippt das Ganze. Das haben einige Verbandsfunktionäre ebenso erkannt wie die Gegner des Angelns. Ein Kampf auf des Messers Schneide, denn die Angelgegner (politisch wohl vor allem die grüne Partei!) testen bereits aus, was dahinter steckt. Hier in NRW gab es vor einiger Zeit erstmals den Versuch des "Verbraucherschutzministeriums", das Angeln zu verbieten, indem man erklärte, die Fische in dem Gewässer seien "nicht genießbar". Eine gut besuchte Demo verhinderte wohl Schlimmeres, aber es gibt wegen dieser Argumentationen sehr große Gefahren für die Angelei in NRW und überall, wo "Grün" mitregiert ... ;)

_________________
Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Catch und Relais
BeitragVerfasst: Fr 6. Feb 2015, 11:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 27. Jun 2011, 20:38
Beiträge: 395
Wohnort: Neheim
Nochmals was aktuelles zu dem Thema, unterstützt Uli's Aussage:
Zitat:
Das Trophäenfischen, bei dem große Fische nach erfolgreichem Angelvorgang lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder ins Wasser gesetzt werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden (Az.: 1 L 615/14).

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-ist-An ... 45841.html

_________________
“Fish recognize a bad leader.”
http://www.stronghooks.de


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 7 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de