Räubertreff

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 Betreff des Beitrags: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Do 11. Dez 2014, 12:56 
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Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Hallo zusammen,
aus Gesprächen mit Kunden und Freunden höre ich immer wieder, dass es nicht wenige Vereine, wohl sogar Verbände geben soll, die eine Tötungspflicht für massige Fische ausrufen. Mich schockiert so etwas, weil es an der Gesetzgebung und auch an der Hegepflicht des Anglers,des Vereins und des Verbandes eindeutig vorbei geht. Ich möchte diese Problematik hier einmal zur Diskussion stellen und Eure Meinung bzw. gern auch Verbesserungsvorschläge dazu hören. Danke für´s Mitdenken in dieser sicherlich nicht unproblematischen Sache! :D

_________________
Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Do 11. Dez 2014, 14:54 
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Registriert: Mi 22. Jun 2011, 09:22
Beiträge: 54
Ich will es mal kurz machen:

Ich kenne eine solche Vereinspolitik aus eigener jahrzehntelange Erfahrung. Schon immer gilt der Grundsatz: Maßige Fische sind nach dem Fang sofort zu töten. Ohne wissenschaftlich zu werden und die facettenreiche Diskussion um C&R wiederzugeben hier nur einige Beobachtungen und Gedanken zum Thema- soll sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Beobachtung 1:
Interessant ist, was die Angler in diesem Verein machen und denken. Das Zurücksetzens einer 18cm Plötze (Mindestmaß dort 15 cm) ist breit akzeptiert und findet keinerlei Widerspruch. Das Zurücksetzen eines 63 cm Hechts (Mindestmaß 60 cm) regt die Gemüter in ganz andere Dimensionen. Fand ich schon immer komisch, zeigt aber: Fisch ist nicht gleich Fisch- auf die Wertigkeit in Sinne einer potentiellen Verwertungsmöglichkeit kommt es an.

Beobachtung 2:
Praktizierende C&R Angler gibt es am Rhein reichlich. Neulich sah ich einen C&R Angler sichtlich fluchen, der schon einige Grundeln fing, bzw. hakte. Vor seinen Füßen lagen drei tote Grundeln- Aussage: die gehören hier nicht hin und müssen raus.

Gedanke 1:
Wenn C&R verboten ist, warum werden dann maßige Fische in der Schonzeit zurückgesetzt. Die Fische, die man außerhalb der Schonzeit abschlägt, laichen niemals mehr.

Gedanke 2:
Warum darf man Pferde einzeln in Boxen halten, zureiten (gegen ihren Willen), gegen Balken springen lassen, in Hallen ausreiten oder peitschen und quälen, damit sie schneller laufen?

Meine Meinung zu dieser Diskussion:
Ich für meinen Teil handle stets konform der Richtlinien der Vereine. Leider fallen mir unerklärlicherweise nach dem Abhaken „fast“ alle Fische wieder ins Wasser- die sind aber auch glitschig…
--
Der Vorschlag eines sogenannten "Küchenfensters" scheint mir im Moment der einzig realisierbare zu sein. Mal sehen wohin uns das dann wieder führt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Do 11. Dez 2014, 15:33 
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Registriert: Mi 23. Mär 2011, 14:38
Beiträge: 296
Wohnort: Kirchdorf an der Amper
Bei unserem Verein ist dies leider nicht anders. Meiner Meinung nach entstehen solche Bestimmungen entweder aus Unwissenheit in Bezug auf die Rechtslage oder weil viele Verantwortliche das Ziel der Hege insbesondere was natürliche Bestände mit nur unterstützendem Besatz angeht weit aus den Augen verloren haben und sich stattdessen lieber im Kleinkrieg (bis zur Unendlichkeit durchgekautes Thema C&R) verstricken. Die Verordnung zur Ausübung des Fischereigesetzes (Bayern) erlaubt das Zurücksetzen von Fischen ausdrücklich, wenn dadurch Artikel 1 (2) des Fischereigesetzes (Pflicht zur Hege des Bestands) und das Tierschutzrecht (kein grundloses unnötiges Quälen etc.) eingehalten bzw. sogar erfüllt werden. Interessant finde ich wie Uli vorher kurz angedeutet hat dass die Tötungspflicht eben an der tatsächlichen Gesetzeslage eindeutig vorbeigeht, dieser sogar manchmal zuwider handelt.(Überbestände aller Fischarten gibt es selten :lol: ) Es gibt keine rechtliche Bestimmung die das Zurücksetzen per se verbietet, aber sehr wohl eine Verordnung in deren Widerspruch eine Tötungspflicht steht. Viele Vereinsvorstände verweisen außerdem reflexartig auf §17 Tierschutzgesetz mit Halbwahrheiten die der tatsächliche Wortlaut der Gesetze gar nicht stützt.(übrigens auch nicht die richterlichen Urteile) Die weitverbreitete Annahme dass der spätere Verzehr als „Urgrund“ des Angelns eine rechtliche Grundlage habe und das Zwangstöten nur eine Konsequenz daraus sei ist somit nur die Spitze des Eisbergs der Unkenntnis. :roll: Wir sollten weg von einer emotionalen „Catch and Release vs. Kochtopf“-Diskussion hin zu einer sachlichen Thematik ob in Zeiten des Breitenangels ein Entnahmezwang nicht tatsächlich dem Hegeziel entgegenhandelt und damit im Extremfall sogar gesetzeswidrig ist. Zumeist endet die Diskussion im Glaubenskrieg obwohl rechtlich mehr Klarheit besteht als das ein erster Blick vermuten lässt. (Ich kann euch die Paragraphen inklusive Urteile rauf und runter beten :lol: )

PS. Zum vorher richtig angesprochenen Thema der unterschiedlichen Bewertung von Fischarten möchte ich nur bemerken…was zur Hölle ist ein Köderfisch??? Wie geht man mit diesem um und wieso ist das das normalste der Welt in allen Vereinen obwohl körperlich gleich aufgebaut??? :shock: Aber das nur am Rande

Grüße aus Bayern

Pewo


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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Fr 12. Dez 2014, 19:17 
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Registriert: Mi 26. Jan 2011, 11:04
Beiträge: 428
Hallo,
Ich denke das Problem liegt darin das der Fisch als solches bei den meisten Tierschützern un co garnicht wirklich zählt. Bei den meisten hört es ab der Wasseroberfläche auf und wenn es mal jemanden interessiert was darunter ist dann geht es mehr um Insektenlarven als um Fische und somit kümmert man sich auch nicht wirklich um neue und eindeutige Gesetze.
Man muss ja nicht einen Fisch der nicht auf der roten Liste steht zu 100% schützen aber man sollte dem Angler wenigstens die Möglichkeit lassen selbst zu entscheiden ob er ihn aus dem Gewässer entnimmt oder zurück setzt.
Und wenn man das als tierquälerei bezeichnen darf, naja... Wenn ich mich in Deutschland, Europa und der Welt so umschaue was alleine in Sachen Haustiere, oder Zoo abgehet kann sich so ein Fisch noch glücklich nennen wenn er nach kurzer Zeit wieder frei sein darf.
Und ich denke mir immer das Deutschland in vielen Sachen ein echtes Vorzeigeland ist und in solchen Sachen aber vielen Ländern hinterher hängt.

Gruß Manuel


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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Fr 12. Dez 2014, 20:25 
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Registriert: Mo 27. Jun 2011, 20:38
Beiträge: 395
Wohnort: Neheim
Meiner Meinung nach sollte jeder Angler für sich selbst wissen, wie er am besten handelt.
Ich finde es jedoch problematisch, wenn ein Verein etwas vorschreibt und z.B. sagt, dass alle Fische abgeschlagen werden müssen.
So stehen alle Mitglieder unter Zwang (ist ja schließlich wie eine Regel, an die man sich halten muss).

Ich bin wirklich stolz darauf in einem Verein zu sein, indem fast alle Mitglieder auf unsere Fische und Fischbestände Rücksicht nehmen.
Ein Beispiel ist momentan die Äsche: Äschen gab es vor noch 7 Jahren massig im Möhnefluss. Heute sieht man kaum noch welche und dementsprechend ist es schwierig eine Äsche zu fangen. Deshalb nimmt jeder Rücksicht auf die Äschen und jeder freut sich, wenn in der Jahreshauptversammlung preis gegeben wird, dass der Äschenbestand sich verbessert hat.
Ich finde auch, dass z.B. maßige Forellen und schöne Forellen aus Prinzip zurückgesetzt werden sollten. Es ist nicht nur immer ein tolles Erlebnis solche Fische im Fluss sehen zu können, sondern fördert es auch noch die Bestände der jeweiligen Art.

Ich selber setze auch 90% der im Jahr gefangenen Fische zurück, einfach aus dem Grund, weil ich den anderen Anglern auch die Chance geben möchte, DEN Fisch zu fangen.

Bei einer 100%igen Fischentnahme gäbe es nach 5 Jahren kaum noch Fische (im z.B. Möhnefluss). Die Mitglieder finden den Fluss/Verein uninteressant und verlassen ihn. Da aber der Verein für die Pflege des Gewässers / der Gewässerstrecke verantwortlich ist, kann er aufgrund der geringen Mitgliederzahl dieser Verantwortung nicht nachkommen und das Gewässer wird unter Müll und Dreck begraben. Der Pachtvertrag wird aufgelöst und der Fluss ist biologisch gesehen TOD.

IST DAS DAS ZIEL DER TÖTUNGSPFLICHT?

_________________
“Fish recognize a bad leader.”
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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Sa 13. Dez 2014, 19:46 
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Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Besten Dank für die sehr schönen Beiträge! Gerne mehr... :mrgreen:
Ich möchte den Tötungszwang in einigen Angelvereinen auch noch etwas "durchleuchten", denn die Gründe dafür können vielfältig, aber in meinen Augen nie wirklich sinnvoll sein:
1. Vorstände haben einfach Angst, sich mit einer selektiven Entnahme zu beschäftigen und eventuell auch davor, mit irgendwem Ärger zu bekommen. Etwas mehr Rückgrat seitens der "Regelmacher" wäre hier wünschenswert. Ich hielte es auch für angebracht, wenn hier aktive Angler entsprechende Diskussionen in Vereinsversammlungen starten würden...
2. NEID ist ein häufiger Grund, denn häufig sind es die Angler, die Fische releasen, die deutlich erfolgreicher sind. Hier findet man dann eine "Handhabe", um lästige Mitangler los zu werden...

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Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Sa 13. Dez 2014, 20:05 
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Registriert: Mi 26. Jan 2011, 11:04
Beiträge: 428
Hallo,
aus dem Grund was Diskussion angeht habe ich ja neulich hier schon gefragt ob es soetwas irgendwie schriftlich gibt, den genau dies sind die Argumente unseres Vorstands.
Und leider ist es nun mal so das nur das zählt was geschrieben ist.

Gruß Manuel


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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Mo 15. Dez 2014, 09:39 
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Registriert: Mi 23. Mär 2011, 14:38
Beiträge: 296
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Ja das mit dem Neid ist wohl die Ursache für so vieles :cry: Im Anhang noch eine Stellungnahme des Bayrischen Staatsministerium (gilt natürlich nur für uns Südländer) ;)


Dateianhänge:
Stellungnahme-C-R.pdf [46.76 KiB]
346-mal heruntergeladen
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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Mo 15. Dez 2014, 14:15 
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Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Da sind die Grenzen sehr eng gefasst. Schade, dass solcher Tötungszwang dann auch noch verfolgt wird, zumal vielerorts Schonmaße usw. für mein Empfinden deutlich zu niedrig liegen bzw. Großfische keinerlei Schutz genießen. Zumindest in dieser Sache hätten die Angelvereine und sonstigen Bewirtschafter der Gewässer "Freiräume". Ich möchte keine Namen nennen, aber mir ist ein Gewässerpächter bekannt, der SEHR ENGE GRENZEN als Entnahmefenster für sein BAYERISCHES Gewässer verfasst hat. Dort möchte man gar nicht, dass ein Fisch entnommen wird und es funktioniert wunderbar... ;)

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Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


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 Betreff des Beitrags: Re: Tötungspflicht durch Angelvereine
BeitragVerfasst: Mo 15. Dez 2014, 18:54 
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Ja das sind wahrlich enge Grenzen und dennoch lassen sie einen klaren Spielraum zu. Wie richtig erwähnt gibt es Pächter die in Auslegung des Hegeziels ihre Möglichkeiten nutzen. Die so viel zitierte Nachhaltigkeit kommt trotzdem meistens zu kurz mit unschönen Nebenwirkungen. So wird bei einem mir nur zu gut bekannten Verein zwar mit utopischen Raubfisch-Größen besetzt doch dank des Monsterangeldrucks werden diese Fische kurz darauf wieder entnommen. Gleichzeitig hat sich der Wels extrem vermehrt da in seiner ersten Wachstumsphase der potentielle Großräuber Mangelware ist. Konsequenz: alle Welse egal welcher Größe sind zu entnehmen :shock: In unserem Gesetz wird dieses Hegeziel gefordert und zwar in Bestand, Zusammensetzung und Natürlichkeit. Bei diesen Erfordernissen sehe ich sehr wohl ausreichend Begründung für die erlaubten Schritte es scheitert zumeist an der Dickköpfigkeit, Veränderungsangst und dem berühmten einfachsten Weg. Wer kümmert sich um Nachhaltigkeit solange man durch teuren Besatz einen kurzzeitigen guten Bestand vortäuscht! Gut dass ich selber Pächter bin :D

Grüße aus Bayern

Pewo


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