Das Problem mit den Kormoranen haben wir bei uns am Fluss schon längere Zeit...Der Fischbestand ist schon so stark dezimiert, dass kaum noch etwas gefangen wird....jedes Jahr wurde es schlechter und dieses Jahr bin ich schon froh, wenn es mir gelingt eine Forelle am Tag mit der Spinnrute zu fangen...letztes Jahr hatte ich ja schon darüber geschrieben. dass wir jetzt auch keine Äschen wegen der Kormorane mehr fangen dürfen, weil sie den Bestand so dezimiert haben....das nennt sich dann Äschen - Schutzprogramm....selbst Forellen von über 40 cm werden von den Kormoranen attackiert und haben grosse Löcher im Körper...dann wird es wohl bald auch ein Forellen - Schutzprogramm geben...
Das hatte ich voriges Jahr schon gepostet:
Ich habe mich mit einem Jäger bei uns am Fluss unterhalten und er erklärte mir, dass sich kein Jäger finden würde, der unter den Auflagen des Ministeriums die Kormorane schiessen würde....
Abschuss von Kormoranen Der Abschuss ist im Sinne des durch die EU-Vogelschutzrichtlinie vorgegebenen strengen Schutzregimes nur außerhalb der Fortpflanzungszeit, d.h. vom 16.9. bis 15.2. möglich und mit der Maßgabe, dass die Vergrämungsabschüsse erst 0,5 Stunden vor Sonnenaufgang beginnen dürfen und 0,5 Stunden nach Sonnenuntergang zu beenden sind. Der Abschuss ist beschränkt auf Kormorane, die sich auf, über oder näher als 200 Meter an einem Gewässer in der Äschenschutzkulisse befinden. Unzulässig ist der Abschuss von Kormoranen an bestehenden Brutkoloniestandorten.
Zum Abschuss von Kormoranen ist nur berechtigt, wer einen gültigen Jagdschein besitzt und in dem jeweiligen Bereich jagdausübungsberechtigt ist oder von der in dem jeweiligen Bereich jagdausübungsberechtigten Person zum Abschuss ermächtigt worden ist. Gem. § 13 Absatz 6 Satz 2 Waffengesetz ist der Abschuss von Kormoranen der befugten Jagdausübung gleichgestellt. Bleischrot darf beim Abschuss von Kormoranen nicht verwendet werden. Markierungsringe geschossener Kormorane sind der Vogelschutzwarte im LANUV zur Weiterleitung an die Vogelwarte Helgoland als zuständige Beringungszentrale zu übergeben. Seite 7 von 12 Ministerium für Klimaschutz, Umw
Ausserdem hat der Jäger nichts davon. Die Vögel kann der Jäger nicht vermarkten, der Schuss kostet Geld und am Ende bekommt er nichts dafür.
Er sagte mir auch, dass es schwer ist, Kormorane zu jagen. Es gebe Sicherheitsrisiken, wenn man auf das Wasser schieße. Mehr als einzelne Schüsse seien nicht möglich.
Also müssen wir warten, bis sich keine Fische mehr in unseren Gewässern befinden und die Kormorane nichts mehr zu fressen finden...dabei geht es ja nicht nur um die Äschen....nein, sie fressen die Flüsse, Seen und Teiche leer....selbst die Jungfische der grossen Raub- und Friedfische werden nicht verschont...und man sieht tatenlos zu, wie ein zugereister, nicht heimischer Vogel geschützt wird, während unsere heimische Fischwelt ausgerottet wird.... Wie nennt sich so etwas??? Tierschutz? Umweltschutz? Naturschutz? Oder fällt das unter das Asylrecht?
Anscheinend geht es hier nicht um Tierschutz, sondern darum, uns das Angeln zu vermiesen oder es ganz ab zu schaffen....warum wehren sich die Verbände nicht dagegen? Unterschriften würde es doch sicher genügend geben...
Ich wünsche trotzdem allen viel Petri Heil und viele grosse Fische am Seil...solange es noch welche gibt...
_________________ Fische fängt man nicht an der Biertheke....
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