Räubertreff

Herzlich willkommen in Uli Beyers Angelforum
Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 21:39

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 32 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2015, 11:47 
Offline

Registriert: Fr 13. Jul 2012, 12:14
Beiträge: 89
Ist so offiziell bestätigt worden (anderes Forum, Fischerei-Aufseher von der Möhne). Deswegen hab ich es hier noch mal gepostet.
Denke mal das es einigen Personen nicht wirklich bewusst ist (z.B. dem Familienvater der nen Ausflug macht).

Weiß jemand etwas über die Strafen die verhängt werden im Fall einer Missachtung?

_________________
Ist mir EGAL wer dein Vater ist... Wenn ICH hier angel, läufst DU nicht übers Wasser!!

Gruß und Petri
Marcel


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Mi 21. Jan 2015, 13:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Dingsi hat geschrieben:
Ist so offiziell bestätigt worden (anderes Forum, Fischerei-Aufseher von der Möhne). Deswegen hab ich es hier noch mal gepostet.
Denke mal das es einigen Personen nicht wirklich bewusst ist (z.B. dem Familienvater der nen Ausflug macht).

Weiß jemand etwas über die Strafen die verhängt werden im Fall einer Missachtung?

Was genau ist bestätigt worden??? ;)

_________________
Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Mi 21. Jan 2015, 13:09 
Offline

Registriert: Fr 13. Jul 2012, 12:14
Beiträge: 89
Genau bestätigt wurde:

Zitat: "1. Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, das dem Freizeitvergnügen auf dem Wasser dient. Zu den Sportbooten gehören Motor- und Segelboote, Yachten, Angelboote, die auf den Talsperren benutzt werden können. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck.

Mit anderen Worten: Im Prinzip ist jedes zum Angeln eingesetzte Boot, ein Sportboot.

2. Für ein Sportboot von 6m² bis 20m² ohne Bootsliegeplatz ist eine Bootsplakette für € 127,- und mit Bootsliegeplatz die für € 92,- erforderlich.

Heißt: Wer ein Boot über 6m² rudernd zum Angeln einsetzt, braucht auch ohne E-Motor eine Bootsplakette."

Zitat Ende.
:)

_________________
Ist mir EGAL wer dein Vater ist... Wenn ICH hier angel, läufst DU nicht übers Wasser!!

Gruß und Petri
Marcel


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 16:06 
Offline

Registriert: Mi 29. Sep 2010, 20:27
Beiträge: 32
Hallo zusammen habe soeben einen anruf vom möhneseetouristik center bekommen die kombi plakette (145-180) benötigen jetzt boote ab 7 m2 also können die meisten von uns normal ihre 72€ zahlen und der angelspass kann beginnen. Das ist doch super!!!

_________________
____________________________
petri heil


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 20:28 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 5. Sep 2010, 23:40
Beiträge: 826
Super wäre das, aber gibt es das auch schriftlich ???

Gruß
Michael


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 20:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Sep 2010, 13:38
Beiträge: 963
Wohnort: am schönen Möhnesee :)
Michael S. hat geschrieben:
Super wäre das, aber gibt es das auch schriftlich ???

Gruß
Michael

Ich habe gerade auf der HP des Ruhrverbandes geschaut, die Freizeitverordnung ist diesbezüglich nicht aktualisiert worden. Da ist immer noch die Rede von 6m2.

_________________
Petri
Andreas


Bass and Pike fishing bei Faceboock
Ich bei Facebook
Deutscherhechtangler-Club.de


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2015, 23:44 
Offline

Registriert: Mi 29. Sep 2010, 20:27
Beiträge: 32
Die Freizeitverordnung wird diesbezüglich geändert. Ich wollte mir letzte woche die Plakette zu schicken lassen und bekam kurze Zeit später einen Anruf das ich noch warten solle mit der Überweisung da sich diesbezüglich etwas ändert. Und wie gesagt heute der anruf der netten dame das die boots bzw. Kombiplakette erst ab 7 m2 bootsfläche fällig wird.denke das es die tage schriftlich zu lesen sein wird.

_________________
____________________________
petri heil


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Mi 28. Jan 2015, 10:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Andreas Sell hat geschrieben:
Michael S. hat geschrieben:
Super wäre das, aber gibt es das auch schriftlich ???

Gruß
Michael

Ich habe gerade auf der HP des Ruhrverbandes geschaut, die Freizeitverordnung ist diesbezüglich nicht aktualisiert worden. Da ist immer noch die Rede von 6m2.

"Auf dem kleinen Dienstweg" ist mir die Änderung auch bereits bestätigt worden. Allerdings wurde ich auch gebeten, mit öffentlichen Statements zu warten, bis ich das offizielle Schreiben dazu bekomme. Da gibt es wahrscheinlich entsprechende Überarbeitungen usw., so dass es ein Weilchen dauert. Die 7m2-Regelung ist aber im Sinne eines ordentlichen Angeltourismus und wegen der vielen knapp über 6 m2 liegenden Angelboote entsprechend geändert worden. Die Regelung wird wohl auch für dieses Jahr schon gelten...
Sobald ich ein offizielles Statement vom RV dazu bekommen habe, wird´s hier auch bekannt gemacht! 8-)

_________________
Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Mi 28. Jan 2015, 20:34 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 5. Sep 2010, 23:40
Beiträge: 826
Kaum zu glauben das es trotz der deutschen bürokratie ein solch spontanes reagieren gab. 6m^2 sind aber auch echt gering bemessen gewesen, wenn sogar boote in der 3,8m region da drüber waren. Das sind ja eher nussschalen :lol:

Da komme ich doch gleich viel lieber an die Sauerlandtalsperren :D

Gruss
Michael


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootsplaketten für den Möhnesee
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 13:36 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 2. Sep 2010, 02:02
Beiträge: 6725
Soeben erreicht mich folgende Nachricht offiziell seitens des RV:
Zitat:
Folgende Festlegungen bzw. Änderungen haben wir nach erneuter Prüfung vorgenommen:

1) Wir haben den Abs. 3.1 "Zugelassene Wasserfahrzeuge" der Freizeitordnung dahingehend geändert, dass Sportboote (und hierzu gehören gemäß unserer Definition auch Angelboote) erst ab einer Größe (LüA*BüA) von 7 m² anstelle von 6 m² einer Kaufpflicht von Bootsplaketten unterliegen. Dieses nimmt ausdrücklich kleine Ruderboote aus, die heute als Angelboot mit Elektroantrieb betrieben werden. Der Erwerb einer Motorplakette beim Einsatz eines Elektromotors bleibt obligatorisch. Alle größeren Sportboote (auch Angelboote) haben eine entsprechende Boots- bzw. Motorplakette ggf. als Kombiplakette zu erwerben.
D.h. jeder Angler, der bei Ihnen eine Plakette kauft, muss Kenntnis über seine Bootsgröße haben, damit die richtige Plakette/Plakettenkombination erworben werden kann. Die Bootsgrößen werden ggf. auf den Talsperren kontrolliert.
Diese Festlegung von Bootsgrößen für alle Sportboote betrachten wir im Sinne der Gleichbehandlung zwischen SeglerInnen, MotorbootsfahrerInnen und AnglerInnen für geboten.

2) Auf eine Unterscheidung zwischen "mit Bootsliegeplatz", "ohne Bootsliegeplatz" gemäß Zeile 3 bis 5 a, Abs. 3.3 wollen wir nicht verzichten. Es ist für uns wesentlich, dass sich die Plakettenentgelte für Vereinsmitglieder von Segelvereinen und Personen, die einen Liegeplatz bei einem gewerblichen Bootsliegeplatzvermieter gesichert und auch bezahlt haben und die dortige Infrastruktur nutzen, deutlich gegenüber Nutzern "ohne Bootsliegeplatz" unterscheiden. Die Personen ohne Bootsliegeplatz nutzen die von uns vorgehaltene Infrastruktur von Slipanlagen. Bei Segelvereinen und gewerblichen Stegvermietern sorgt der jeweilige Betreiber für die entsprechende Infrastruktur auf eigene Kosten, so dass aus unserer Sicht die unterschiedlichen Entgelte fair und sachgerecht sind.

Wir gehen davon aus, dass sich nur Personen aus dem Kreis "AnglerInnen" "ohne Bootsliegeplatz" an Sie bezüglich des Erwerbs von Plaketten/Plakettenkombinationen wenden. Insofern verkaufen Sie bei entsprechender Bootsgröße unter 7 m² nur eine Motorplakette gemäß Zeile 2, Abs. 3.3. Ist das Boot größer als 7 m² ist automatisch Zeile 5a, Abs. 3.3 anzuwenden. Sportboote (und damit auch Angelboote) "mit Bootsliegeplatz" werden nur über die entsprechenden Segelvereine bzw. über gewerbliche Bootsliegeplatzvermieter vertrieben.
Bei den Verkaufsstellen, die auch an SeglerInnen verkaufen, ist die Klärung, ob "mit" oder "ohne" Bootsliegeplatz und "mit" oder "ohne" Motor bei SeglerInnen obligatorisch. Entsprechend ist Zeilen 3 bis 5a, Abs. 3.3 anzuwenden. Ob Boote einen Liegeplatz haben, wird von uns stichprobenartig kontrolliert.

3) Wir halten die Entgelte für die Boots- und Motorplaketten mit den dazugehörigen jährlichen Entgelterhöhungen für angemessen. Die Entgelterhöhungen berücksichtigen die bisherige allgemeine Preisentwicklung in den letzten Jahren. Vor jeder neuen Saison werden die eingeführten automatischen jährlichen Entgeltfestsetzungen mit der derzeitigen inflationären Preisentwicklung und Kosten für Personal- und Sachkosten beim Ruhrverband abgeglichen.

4) Sie erhalten kurzfristig eine Jahreskombiplakette aus Boots- und Motorplaketten für alle Boote größer 7 m² gemäß Zeile 5a, Abs. 3.3 der Freizeitordnung (mit Ausnahme der Wirtschafts- und Tourismus GmbH Möhnesee). Damit haben Sie dann die Möglichkeit Ihren gesamten AnglerInnenkundenkreis mit den erforderlichen Jahresplaketten gemäß Zeile 2 bzw. Zeile 5a, Abs. 3.3 der Freizeitordnung zu versorgen. Die noch fehlenden Monatsplaketten für Boots- und Motorplaketten lassen wir Ihnen ebenfalls zeitnah zukommen. Hier gibt es keine Kombiplakette mit ermäßigten Verkaufsrabatten. Auch bei Monatsplaketten ist die Bootsgröße zu berücksichtigen.

5) Ab 2016 wird es eine eigene Kombiplakette geben, die nicht mehr aus einer Kombination von zwei Plaketten besteht.

6) Wir stellen die geänderte Freizeitordnung 2015 in den nächsten Tagen ins Internet.

7) Es ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass die kompletten postalischen Anschriften, Telefonnummern etc. von Kunden beim Verkauf der Boots- und Motorplaketten notiert werden. Bitte notieren Sie, ob Sie die Plakette(n) an ein/e SeglerIn (S) oder ein/e AnglerIn (A) verkauft haben und reichen dieses Blatt mit der Abrechnung ein. MotorbootfahreInnen fallen unter SeglerInnen.

8) Sollte es bisher zu Überzahlungen von Plakettenentgelten aufgrund der Änderung der Messzahl für Bootsgrößen gekommen sein, werden wir diese Überzahlungen selbstverständlich bei den Abrechnungen mit Ihnen berücksichtigen. In diesem Fall bitten wir darum, Ihre Kunden, falls möglich, zu informieren und ggf. die überzahlten Beträge zu erstatten. Auf zu gering veranschlagte Plakettenentgelte verzichten wir gegenüber den bisherigen KäuferInnen auf Ausgleich.

Wir hoffen, damit Ihren Interessen und den Interessen Ihrer Kundschaft und unserer Gäste ein Stück weit entgegengekommen zu sein.

_________________
Beste Grüße und ein dickes Petri vom Möhnesee!

Uli Beyer


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 32 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
cron
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de