Hallo Christian,
dass ist so nicht richtig.
Bleibst Du mit deinem Boot im Inland ist der Bootsschein gültig, solange sich nichts an der Zusammensetzung Boot-Motor ändert gültig.
Willst Du mit deinem Boot ins Ausland, auch wenn man in NL meinen könnte, es wäre Inland, greift hier EU-recht und der Bootsschein darf bei Grenzübertritt nicht älter als 2 Jahre sein. Um dies immer zu gewährleisten, kannst Du dies bei der ADAC Anmeldung mit anklicken und Du bekommst automatisch alle 2 Jahre den neuen Schein zugeschickt. Mir und meinen Bootspartner war es persönlich immer wichtig, dass unsere Papiere in Ordnung sind, wenn wir zum Angeln fahren, haben wir keinen Bock auf Stress und die WaPo kann wegen nicht koreckter Papiere mächtig Stress machen.
Wir haben das Problem anders gelöst und haben unser Boot in NL angemeldet. Ich habe auch das Gefühl, seit wir eine NL-kennung haben, werden wir weniger kontrolliert,
was ein sehr angenehmer Nebeneffekt ist.
Da ja Lesen bekanntlich bildet,
findest Du alle Information dazu in den oben angegebenen Link.
Marc