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Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenborder
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Autor:  Murdock [ Sa 26. Jan 2013, 21:16 ]
Betreff des Beitrags:  Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenborder

Hey Leute,

wo bekommt man im Dortmunder Raum die Kennzeichen für´s Boot?

-Was wird zur Anmeldung benötigt?
-Was kostet es?
-Was muss ich mitbringen?

Wäre toll wenn jemand Info´s dazu hat!

Liebe Grüße
Robin Grompe

Autor:  B.Mech [ Sa 26. Jan 2013, 21:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Hi :)

Guck mal hier http://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-WaStr/ ... index.html

http://www.wsv.de/service/formblaetter/index.html

http://www.wsv.de/service/formblaetter/ ... rzeuge.pdf





MFG Rush

Autor:  Predator [ So 27. Jan 2013, 13:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Hi, fahr nach Duisburg Wasserschiffartsamt.
Habe mein Lund auch da angemeldet.
Du brauchst die ce-Zulassung, Importpapiere und Kaufvertrag, sollte der Frank dir alles mitgegeben haben.
Kosten für die Anmeldung waren ca.40 € da bekommst du dann auch dein Bootskennzeichen, steht auch im Bootsschein.
Die Nummern (Aufkleber) habe ich bei Ebay gekauft, 15 € habe ich bezahlt.

Gruß Christian

Autor:  Marc1972 [ So 27. Jan 2013, 21:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Hallo Robin,
guckst Du hier:

http://www.adac.de/reise_freizeit/wasse ... tabid=tab1

und Du meldest dein Boot ganz bequem von zu Hause aus an.
Hatte ich bei meinem Vorgängerboot gemacht, ging schnell und unbürokratisch über die Bühne und eine günstige Versicherung kannst Du auch gleich mit abschliessen.

Marc

Autor:  Predator [ Mo 28. Jan 2013, 09:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Der Bootsschein beim ADAC ist nur 2 Jahre gültig, beim Wasserschiffartsamt für die Ewigkeit!

Bootsversicherung habe ich auch beim ADAC gemacht.

Gruß Christian

Autor:  Marc1972 [ Mo 28. Jan 2013, 13:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Hallo Christian,
dass ist so nicht richtig.
Bleibst Du mit deinem Boot im Inland ist der Bootsschein gültig, solange sich nichts an der Zusammensetzung Boot-Motor ändert gültig.
Willst Du mit deinem Boot ins Ausland, auch wenn man in NL meinen könnte, es wäre Inland, greift hier EU-recht und der Bootsschein darf bei Grenzübertritt nicht älter als 2 Jahre sein. Um dies immer zu gewährleisten, kannst Du dies bei der ADAC Anmeldung mit anklicken und Du bekommst automatisch alle 2 Jahre den neuen Schein zugeschickt. Mir und meinen Bootspartner war es persönlich immer wichtig, dass unsere Papiere in Ordnung sind, wenn wir zum Angeln fahren, haben wir keinen Bock auf Stress und die WaPo kann wegen nicht koreckter Papiere mächtig Stress machen.
Wir haben das Problem anders gelöst und haben unser Boot in NL angemeldet. Ich habe auch das Gefühl, seit wir eine NL-kennung haben, werden wir weniger kontrolliert, :D was ein sehr angenehmer Nebeneffekt ist.

Da ja Lesen bekanntlich bildet, :lol: findest Du alle Information dazu in den oben angegebenen Link.

Marc

Autor:  Predator [ Di 29. Jan 2013, 11:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Servus Marc,

man muß im Ausland doch nur nachweisen, daß das Boot registriert und versichert ist!?
Und da reicht auch der Bootsschein vom Wsv und der kann auch älter als 2 Jahre sein.
Nur der IBS darf nicht älter als 2 Jahre sein.(Geldmacherei)

http://www.rolfgilles.de/bootspapier.html

Bisher noch keine Probleme gehabt bei Kontrollen...

Gruß Christian

Ps. Da ja Lesen bekanntlich bildet, :lol: findest Du alle Information dazu in den oben angegebenen Link.

Autor:  Marc1972 [ Mi 30. Jan 2013, 18:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Hallo Christian,
ja , ich habe mich auch durch Lesen deines Linkes gebildet :lol: , und siehe da, auch dort steht das Gleiche, was ich vorher schon geschrieben habe:

In Deutschland ist der Internationale Bootsschein (IBS) als amtlich anerkannter Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. Als Bootsdokument im internationalen Einsatz darf der IBS nicht älter sein als 2 Jahre. Er muß für diesen Einsatz alle 2 Jahre verlängert werden.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie es sich jetzt rechtlich ganz genau verhält, wenn ich mein Lund im Ausland nutze, nur in den Niederlanden, da ist es angemeldet und hat def. gültige Papiere.

Marc

Autor:  Predator [ Di 5. Feb 2013, 00:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bootszulassungen/Kennzeichen für Angelboote mit Aussenbo

Hallo Marc,
der IBS ist nur amtlich anerkannt, der Bootsschein vom WSV ist ein amtliches Dokument also Weltweit amtlich.
IBS= Papier vom ADAC wird aber anerkannt, Bootsschein= Papier vom Staat (Bundesadler drauf) wird europaweit anerkannt, wenn nicht sogar weltweit.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen ;)

Gruß Christian

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