Schwingspitze hat geschrieben:
...@ pike-drive, ein Angler der schleppt MUß sei Boot
kennzeichnen.
Wo hast Du das denn gelesen????????
das ist genau das was ich suche ( MUß sein Boot kennzeichnen )
Gruß Dete
Dete hier steht es, wer lesen kann ist klar im Vorteil
Ist nicht ernst gemeint.
Zitat:
3.6 Verkehrsregelung
Für den Wasserfahrzeugverkehr auf den Talsperren gilt, soweit übertragbar, die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (s. auch § 10 der Gemeingebrauchsverordnung).
Darüber hinaus gilt:
– Die FahrzeugführerInnen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
– Bei Wassersportveranstaltungen haben alle Fahrzeuge mit Ausnahme der Fahrgast-
schiffe den an der Wassersportveranstaltung teilnehmenden Fahrzeugen auszuweichen und die vom RV getroffene Regelung für die Nutzung der Wasserwege zu beachten.
– Alle Sportfahrzeuge weichen den Booten der Rettungsdienste beim unmittelbaren Rettungseinsatz, den Arbeits- und Kontrollbooten des RV sowie den Fahrgastschiffen aus.
– Auf Signal oder Anruf des Personals von Booten des RV haben die FahrzeugführerInnen beizudrehen und ihre Fahrt zu stoppen.
– Die mit roter Flagge gekennzeichneten Angelboote sind Schleppfischer. Es ist Abstand zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.