Die neue Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes ist ab dem 01.07.2012 in Kraft.
Auszug aus dem Link:
Neuerungen ergeben sich vor allem für Urlauber. So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen örtlichen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und den Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein möglich.
http://www.schleswig-holstein.de/Umwelt ... _node.htmlGruß
Raku