patrickb hat geschrieben:
Ich hätte auch gerne eine kleine, kompakte Zusammenfassung
Sie haben die Definition von Angel-bzw. Sportboot präzisiert, d.h. es ist so wie es Uli geschrieben hatte:
Jedes Boot über 6m² Grundfläche (Länge x Breite der Herstellerangaben), das für Freizeitzwecke benutzt wird (Angeln, Segeln, etc) und über einen Antrieb durch E-Motor oder Segel verfügt benötigt eine Bootsplakette.
Ruderboote sind frei, unabhängig der Größe.
Bootsplakette kommt dann noch on Top
So weit so gut meine persönliche erste Interpretation, und für mein Verständnis muß ich das volle Programm zahlen.
Aber wenn man die Verordnung im Wortlaut nimmt gibt es für mich immer noch einen Punkt der missverständlich ist und präzisiert werden sollte:
"3.1
Zugelassene Wasserfahrzeuge
Das Befahren der Talsperre mit muskelkraft angetriebenen Paddel- und Ruderbooten
ist,
unabhängig von ihrer Größe, entgeltfrei."
Weiterhin steht aber in der Fußnote 3 zum Thema, das Sportboote über 6m² eine Bootsplakette benötigen:
"Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, das dem Freizeitvergnügen auf dem Wasser dient. Zu den Sportbooten
gehören Motor-und Segelboote, Yachten,
Angelboote, die auf den Talsperren benutzt werden können. Ent-
scheidend ist der Sport- und Freizeitzweck."
Hier beißt sich aus meiner Sicht die Verordnung:
Heißt das jetzt im Umkehrschluß, das ich entgeldfrei mit meinem großen Ruderboot zum Spaß über die Möhne rudern darf, wenn ich aber eine Angel raushänge habe ich ein Angelboot und benötige die Plakette ??????????????
Von Motor steht bei Sportboot erstmal nichts...
Gruß
Michael