Uli Beyer hat geschrieben:
Hey Pewo,
ich befürchte, NRW-Regelungen helfen Dir gar nicht weiter, da Fischereirecht Länderrecht ist und Du in Bayern forschen musst! Mir ist allerdings nicht bekannt, dass es gesetzliche Regelungen gibt, außer der NRW-Regelung, dass Köfis nur aus dem Gewässer stammen dürfen, in dem die Köfis dann auch genutzt werden sollen.
Denkbar wäre auch die Beachtung von Schonmassen, sofern nicht ausdrücklich der Fang von Köderfischen freigegeben ist. Gibt es diese Masse nicht, dürfte auch der Fang frei sein. Hier sind die schriftlichen Vereinsstatuten sehr maßgebend, die bestehende Gesetze noch weiter einschränken könnten. Die Gesetze sind quasi eine grobe Regelung, die noch durch Vereinsstatuten weiter eingeschränkt werden kann. Lockern darf man das gesetzlich Geregelte allerdings nicht!
Hier hat letztes Jahr die Fischereifachberatung in Bayern über die Kreisverwaltungsbehörden grundsätzlich einen Riegel vorgeschoben.
Der Verein darf von keiner gesetzlichen Vorgabe weder nach oben noch nach unten mehr abweichen. Jegliche Änderungen bedürfen der Stellungnahme des Fischereifachberaters und Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde.
Zum Köderfischfang gibt es keine gesetzliche Regelung.