Hier die Mail von M.Kühlmann:
Zum Konflikt Schleppangler/Segler:
bitte schaut Euch die Freizeitodrnung des RV an.
http://www.ruhrverband.de/sport-freizei ... itordnung/darin ist ganz klar geregelt, dass alle Benutzung von Wasserfahrzeugen auf den RV Talsperren die Freizeitordnung anerkennen.
Und auch das Schleppangeln mit roter Flagge und die Pflicht Abstand zu halten ist dort klar geregelt.
Wer also einen anderen schädigt, ist dafür haftbar. Jeder Segler besitzt eine Haftpflichtversicherung für sein Boot, die auch Schäden ggü. Dritten abdeckt.
Geschädigte Angler müssen diese Ansprüche dann direkt mit dem Segler klären. ggf. Bootsname und Club merken - kontaktieren und Segler ausfindig machen.
zur Info:
Freizeitordnung Punkt 14: Ahndung von Verstößen:
Verstöße gegen diese Freizeitordnung können mit dem Widerruf der Nutzungserlaubnis
geahndet werden. Eine Rückzahlung von Entgelten wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Werden bei Kontrollen Nutzerinnen ohne gültige Plakette angetroffen, haben diese
unverzüglich das fällige Nutzungsentgelt, zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von
100 €, zu zahlen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sowie im Falle
der Zahlungsverweigerung erfolgt ein dauerhafter Verweis von den Talsperren des
RV.
Verstöße gegen die Gemeingebrauchsverordnung können unabhängig von den
Regelungen dieser Freizeitordnung zusätzlich als Ordnungswidrigkeiten geahndet
werden.